27.03.2019, 11:54 Uhr

Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für Gemeindevertreter

 CDU stimmt gegen die vorgeschlagene Erhöhung der Entschädigungssätze. 

Michael Wolter meint hierzu: "Wir haben in der Gemeinde Zeuthen die Kita-Gebühren erhöht , um jetzt selbst zu zulangen? Für mich ist das ein falsches Spiel." 

Die Gemeinde Zeuthen hatte für das Jahr 2019 die Kitagebührensatzung neu verabschiedet und rechnet mit einer Mehreinnahme von ungefähr 180.000 € pro Jahr.

In der letzten Gemeindevertretersitzung im März 2019 wurde eine umfangreiche Änderung der Aufwandsentschädigung für Gemeindevertreter beschlossen. Es sollte eine Anpassung der seit Jahren gültigen Fassung der Satzung sein. Vor allem enthielt sie jedoch eine Anpassung der Beitragssätze. Zum einen wurde eine kleine Erhöhung des Sitzungsgeldes von 13 € auf 15 € vorgesehen. Zum anderen fanden neue Pauschalen ihjren Weg in die Satzung.

Zukünftig sollen Gemeindevertreter, die einen Ausschuss der Gemeinde leiten eine Aufwandsentschädigung von 85€ pro Monat zusätzlich erhalten. 

Die Monatspauschale an Aufwandsentschädigung pro Gemeindevertreter ist gleich geblieben. Sie beträgt pro Monat 85€. 

Neu ist auch, dass jede Fraktion in der Gemeindevertretung ein Budget für ihre Arbeit zur Verfügung gestellt bekommt. Pro Mitglied sind dies 100 € pro Jahr. 

Aus Sicht der CDU Fraktion ist eine pauschale Vergütung der Fraktionsarbeit hier nicht angeraten. Wir haben uns in der Aussprache dafür eingesetzt, dass  es einer Nachweispflicht bedarf. Die Mehrheit hat dies jedoch abgelehnt. 

Die CDU Fraktion sah sich daher gezwungen, der vorgelegten Satzung über die Aufwandsentschädigung für die Gemeindevertreter abzulehnen. Transparenz beginnt im kleinen, dazu gehört ein ehrlicher und nachweisbarer Umgang mit Steuermitteln