Zur heutigen Gemeindevertretersitzung erhielt ich Antwort auf meine schriftliche Anfrage.
Zu 1:
Wie viele Einwohner haben das Volksbegehren schon unterschrieben? Bis zum 26.06.2012 um 15.15 Uhr haben sich in den ausliegenden Unterschriftslisten
739 Bürger eingetragen. Es wurden bis zum 26.06.2012
128 Briefwahlunterlagen verschickt.
Zu 2:
Wie wurde der Beschluss der GVT bisher umgesetzt (mobiles Bürgerbüro)? Laut Novellierung der Volksbegehrensverfahrensordnung vom 20.04.2012 des Ministeriums des Innern, ist es grundsätzlich möglich, ein mobiles Bürgerbüro des Amtes als weiteren Eintragungsraum einzurichten. Im Sinne des § 17 a, Absatz 1 Satz 2 VAGBbg (Volksabstimmungsgesetz für Brandenburg) sind die Voraussetzungen dafür nur geschaffen, wenn dieses mobile Bürgerbüro
- Nicht nur für kurze Zeit und damit nicht nur vorübergehend (z.B. nur für die Zeit der Eintragungsfrist zum Volksbegehren) eingesetzt wird und
- Den Bürgerinnen und Bürgern mehrere Dienstleistungen anbietet
Zu 3:
Warum ist an allen Samstagen die Abgabe der Unterschriften nicht möglich? Die Gemeinde Zeuthen hat sich dafür ausgesprochen zu den Bürgermeisterstammtischen am 28.06.12; 13.09.12; 04.10.12; 18.10.12; und 29.11.12 sowie zu den Sitzungen der Gemeindevertretung am 27.06.12; 29.08.12; 19.09.12 und 24.10.12 zusätzliche Eintragungsmöglichkeiten zu schaffen, und so den Bürgern während der 6 monatigen Auslegung weitere Termine anzubieten, des Weiteren besteht die Möglichkeit der Briefwahl, die sehr gut von den Zeuthenern angenommen wird. Der der BLiZ-Verein sammelt jeden Freitag auf dem Wochenmarkt in der Miersdorfer Chaussee Anträge von Bürgern auf Zusendung von Briefwahlunterlagen, die der Gemeinde dann gebündelt übergeben werden. Diese Aktion findet ebenfalls sehr große Resonanz unter den Bürgern.
Zu 4:
Besteht die Möglichkeit, die Eintragungslisten im Büro BliZ auszulegen? Nein, eine Anfrage des BLiZ Büros vom 04.06.2012 haben wir dahingehend beantwortet, dass das nicht möglich ist.
Der BLiZ-Verein ist selbst einer der Vertreter, die dieses Volksbegehren mit durchgesetzt haben, aus rechtlichen Gründen, darf dort keine Eintragungsliste ausliegen. Vertreter der Volksinitiative oder deren Stellvertreter
dürfen nicht zu Aufsicht führenden Person berufen werden.
Es gibt nur
ein Wählerverzeichnis für die Gemeinde, und eine amtlich berufene Wahlperson muss anwesend sein, um die Personalien mit dem Wählerverzeichnis abzugleichen.
Zu 5:
Ist es möglich auf dem Wochenmarkt am Freitag Eintragungslisten auszulegen? Nein, aus dem gleichen Grund wie unter Pkt. 4.
Eine amtliche Person muss die Daten im Wählerverzeichnis abgleichen. Die Besucher des Wochenmarktes
nutzen sehr rege die Formulare zur Beantragung der Briefwahlunterlagen.
Zu 6:
Gibt es zusätzliche Eintragungstermine in: - Miersdorf Werder
- Seniorenstift
- Betreutes Wohnen Am Pulverberg 119 und
- Haus Luise
Ja, wie unter Pkt. 3 schon beschrieben bietet damit die Gemeinde Zeuthen ihren Bürgern 9 zusätzliche Eintragungstermine an.
(Im Vergleich zu Eichwalde, mit 2 zusätzlichen Samstagen und Schulzendorf, mit 6 zusätzlichen Samstagen)
Diese Zusatztermine wurden im Amtsblatt von Zeuthen, auf der Internetseite der Gemeinde sowie in den amtlichen Bekanntmachungskästen der Gemeinde veröffentlicht.